Das ist Verbraucherschutz :-)
Ich zitiere mal:
Für die Versicherten ist nicht ersichtlich, dass sie in den ersten Jahren des Bestehens der Kapitallebensversicherung fast ausschließlich Vermittlungsprovisionen abbezahlen, und ihre Beiträge in dieser Zeit nicht dem Aufbau des Kapitalstammes dienen, aus dem später die Versicherungsprämie geleistet werden soll. Hierdurch erleiden Versicherungsnehmer aktuell bei vorzeitiger Kündigung in den ersten Jahren einen beinahe Totalverlust der von ihnen gezahlten Beiträge.
ich denke das ist sehr interessant! Mal gleich nachlesen unter Kündigung Lebensversicherung.

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